Sportgerichtshof weist Berufung von Antidoping Schweiz aus formellen Gründen ab

Endgültiges CAS-Urteil im Fall Ullrich erst in sechs Wochen

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| Foto: janullrich.de

30.11.2011  |  (rsn) - Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat im Verfahren gegen Jan Ullrich die Berufung der Schweizer Antidoping-Agentur abgewiesen. Eine ebenfalls anhängige Klage des Weltradsportverbands UCI in gleicher Sache soll in sechs Wochen, also Mitte Januar entschieden werden.

Das Urteil sollte bereits im September gefällt werden, war jedoch wegen immer neuer Vorbringen beider Parteien zweimal verschoben worden.

Die Berufung von Antidoping Schweiz wird aus formellen Gründen zurückgewiesen. In der Begründung heißt es, es gebe zwischen Jan Ullrich und Antidoping Schweiz keine "Schiedsvereinbarung", die Basis für ein Urteil des Schweizer Verbands gegen Ullrich sein könnte.

Zum Zeitpunkt der Gründung der Schweizer Antidoping-Agentur war Ullrich bereits aus dem Verband ausgetreten. Eine gültige Vereinbarung Ullrichs mit der Vorgänger-Agentur FDB sei jedoch nicht automatisch übertragbar. Daher sei auch keine Berufung vor dem CAS möglich.

Jan Ullrich will in Kürze zu dem Urteil Stellung nehmen. Wir berichten.

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