Heute kurz gemeldet
Armstrong muss keine Sponsorengelder zurückzahlen

Lance Armstrong | Foto: Cor Vos
08.03.2016 | (rsn) – Lance Armstrong hat im sogenannten Whistleblower-Prozess einen weiteren Teilerfolg einfahren können. Wie die Zeitung USA Today meldete, hat im Prozess um von der US-Regierung angestoßenen Prozess ein Bundesrichter entscheiden, dass Tailwind Sports, die Betreiberfirma des ehemaligen US Postal-Teams, nicht wie von der Regierung gefordert ehemalige Sponsorengelder zurückzahlen muss.
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