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Armstrong muss keine Sponsorengelder zurückzahlen

Foto zu dem Text "Armstrong muss keine Sponsorengelder zurückzahlen"
Lance Armstrong | Foto: Cor Vos

08.03.2016  |  (rsn) – Lance Armstrong hat im sogenannten Whistleblower-Prozess einen weiteren Teilerfolg einfahren können. Wie die Zeitung USA Today meldete, hat im Prozess um von der US-Regierung angestoßenen Prozess ein Bundesrichter entscheiden, dass Tailwind Sports, die Betreiberfirma des ehemaligen US Postal-Teams, nicht wie von der Regierung gefordert ehemalige Sponsorengelder zurückzahlen muss.

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