Sicherer Radtransport

Tipps & Tricks bei der Verwendung von Fahrradträger auf der Anhängekupplung

Von Matthias Baumgartner

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| Foto: Andreas Meyer

17.06.2025  |  Die Rennrad-Saison ist in vollem Gange! Jetzt heißt es wieder: Mit dem Rad übers Wochenende in die Berge, zum nächstmöglichen Event oder direkt in den Urlaub. Doch was tun, wenn im Auto kein Platz für die Fahrräder ist? Dann muss eine alternative Transportlösung her.
Viele setzen auf Fahrradträger für die Anhängerkupplung. Besonders bei E-Bikes ist das Handling hier einfacher, und auch der Spritverbrauch ist im Vergleich zur Dachmontage deutlich geringer. Doch was muss bei der Verwendung eines Fahrradheckträgers auf der Anhängerkupplung beachtet werden?

Gesetzliche Vorgaben – Was sagt das Gesetz? Worauf musst du achten?

Kennzeichenpflicht: Laut StVZO (§10, Abs. 9 FZV) muss das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs am Fahrradträger wiederholt werden. Das am Fahrzeugheck vorhandene Kennzeichen darf nicht entfernt und auf dem Träger montiert werden. Auch ein handgeschriebener Karton ist unzulässig. Ein zusätzliches Kennzeichen (ohne Stempelplakette) gibt es bei der Zulassungsstelle oder online – Kostenpunkt ca. 15 Euro.

Das zweite Kennzeichen am Fahrradträger ist Pflicht

Montageanleitung mitführen: Sie enthält in der Regel die europäische Betriebserlaubnis und ist im Zweifelsfall eine nützliche Hilfe zur korrekten Montage.

Ausland beachten: In vielen Ländern müssen überstehende Lasten wie Fahrradträger zusätzlich mit Warntafeln gekennzeichnet werden. Informiere dich vor der Reise über die landesspezifischen Vorschriften.

Dritte Bremsleuchte: Bei Fahrzeugen mit Typengenehmigung ab dem 01.10.1998 muss die dritte Bremsleuchte am Träger wiederholt werden, wenn sie durch die montierten Fahrräder verdeckt ist.

Höchstgeschwindigkeit: Die vom Hersteller des Trägers angegebene Maximalgeschwindigkeit (meist 130 km/h) ist unbedingt einzuhalten.

Träger ohne Fahrräder: In Deutschland darf ein leerer Träger am Fahrzeug bleiben – aber nur, wenn der Hersteller diesen Zustand ausdrücklich erlaubt.

Auch wenn keine Fahrräder transportiert werden, darf der Träger in der Regel am Fahrzeug bleiben.

Tipps & Tricks zur sicheren Nutzung

Kupplungskopf sauber halten: Er sollte frei von Schmutz, Fett oder sonstigen Verunreinigungen sein – für eine optimale Klemmwirkung.

Wichtig ist, dass der Kugelkopf frei von Fett ist, damit der Träger einen festen Sitz hat

Elektrische Heckklappe deaktivieren: Verhindert ungewolltes Öffnen bei montiertem Träger.

Schwere Bikes zuerst montieren: Dadurch bleibt die Belastung auf Träger und Kupplung gering.

Akkus bei E-Bikes entfernen: Das reduziert das Gewicht und erleichtert das Handling.

Haltearme bei Montage abnehmen: Bis auf den ersten zunächst alle weiteren Haltearme entfernen und je nach Position der Räder dann nach und nach die richtige Position dafür finden.

Zur einfacheren Montage sollte man bis auf den ersten alle weiteren Haltearme entfernen. Wenn ein Schnellspannsystem vorhanden ist, geht das recht fix

Carbonrahmen vorsichtig behandeln: Nur an zugelassenen Stellen klemmen – Rücksprache mit Hersteller/Händler empfohlen. Viele Trägerhersteller bieten spezielle Carbon-Protektoren. Alternativ kann über die Sattelstütze geklemmt werden.

Gummipuffer sorgen für einen sicheren Halt und schützen den Rahmen

Beim ersten Rad: Schaltwerk zum Auto. So lässt sich mehr Abstand zum nächsten Bike schaffen.

Pedale richtig positionieren: Das nach hinten gerichtete Pedal sollte nach unten zeigen.

Auffahrrampe nutzen: Erleichtert vor allem bei E-Bikes das Beladen erheblich.

Keine Abdeckhauben verwenden: Sie erhöhen den Luftwiderstand und belasten den Träger zusätzlich.

Kette erst vor der Tour ölen: Frisch aufgetragenes Öl kann durch Fahrtwind auf Bremsscheiben gelangen.

Faltbare Träger bevorzugen: Sie brauchen weniger Platz, sind leichter zu transportieren und schneller montiert.

Sicherheit – Worauf du unbedingt achten solltest

Stützlast beachten: Die maximale Stützlast der Anhängerkupplung darf nicht überschritten werden. Sie ist meist direkt auf der Kupplung vermerkt oder im Fahrzeugschein angegeben. Achtung: Manche Hersteller geben für den Betrieb mit Heckträger eine reduzierte Stützlast an (siehe Betriebsanleitung).

Beispielrechnung:
80 kg (Stützlast) – 18 kg (Trägergewicht, z.?B. Atera) = 62 kg (max. Nutzlast für Fahrräder)
Die Nutzlast ist dann auf die Anzahl der Räder zu verteilen.
Maximalgewicht je Schiene: Meist 30 kg, bei Zusatzschienen teilweise nur 15–17,5 kg.

Etiketten beachten: Träger sind in der Regel mit einem Label versehen, das Eigengewicht und maximale Zuladung pro Schiene angibt.

Jeder Träger wie auch jede einzelne Radschiene hat eine maximale Zuladung wie auf dem Label zu sehen

Kupplungskugel aus Stahl: Aluminiumkugeln sind in der Regel nicht freigegeben!

Stabilität prüfen: Ein korrekt montierter Träger darf beim Rütteln nicht verrutschen. Gegebenenfalls Klemmkraft erhöhen.

Beleuchtung prüfen: Vor jeder Fahrt die Funktion aller Leuchten am Träger kontrollieren.

Verbindungen regelmäßig prüfen: Schrauben, Haltearme und Befestigungsbänder sollten regelmäßig auf festen Sitz überprüft werden.

Lose Teile entfernen: Vor der Fahrt Akku, Display, Taschen etc. vom Rad abnehmen.

Wer sein E-Bike am Unterrohr klemmen muss, benötigt oft längere Ratschenbänder. Diese gibts in der Regel als Zubehör

Wer sein Rad gut schützen möchte besorgt sich noch mögliche Schützer

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