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15.10.2007 | Droht dem Radsport ein „Bosman-Urteil“? Das Team Rabobank wird den zum Jahresende auslaufenden Kontrakt mit Thorwald Veneberg nicht mehr verlängern. Doch der seit 2001 bei den Niederländern unter Vertrag stehende Profi will sich mit der Entscheidung der Teamleitung nicht abfinden und klagen.
Dabei beruft sich Veneberg, der am Dienstag seinen 30. Geburtstag feiert, auf das niederländische Arbeitsrecht. Dieses besagt, dass ein Angestellter auf unbefristete Zeit beschäftigt werden muss, wenn er entweder 36 Monate gearbeitet oder vier Arbeitsverträge erfüllt hat.
Auf einen solch unbefristeten Vertrag setzen nun der Rabobank-Profi und dessen Anwalt Frank ter Huurne. „Das Team hat keine Gründe für Thorwalds Entlassung gegeben. Wir werden dagegen vorgehen und pochen darauf, dass er auch im Jahr 2008 zum Rabobank-Team gehört", so ter Huurne gegenüber De Telegraaf.
Die Teamleitung von Rabobank fürchtet weit reichende Auswirkungen. Henri van der Aat, nach dem Rückzug von Theo de Rooij Interimsmanager bei der niederländischen ProTour Mannschaft, glaubt: ,,Wenn Veneberg gewinnt, wäre es in Zukunft unmöglich ein Team zu leiten. Man müsste jeden Fahrer bis zu seinem Karriereende im Team behalten.“
Setzt sich Veneberg durch, könnte es ähnlichen Folgen wie das so genannte „Bosman-Urteil“ aus dem Jahr 1995 haben. Damals klagte der belgischen Fußballer-Profi Jean-Marc Bosman gegen die seiner Ansicht nach zu hoch angesetzte Ablösesumme seines Arbeitgebers RFC Lüttich, durch die er seine „Arbeitnehmerfreizügigkeit“ eingeschränkt sah. Er bekam vor dem Europäischen Gerichtshofes Recht. Seit dem dürfen alle Sport-Profis nach dem Ende ihres Vertrages ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln.