Wann bewegen sich Radfahrer im Rahmen des Gesetzes?

Fahrradbeleuchtung: Licht ins Dunkel

Foto zu dem Text "Fahrradbeleuchtung: Licht ins Dunkel"
Auch am Rennrad lässt sich Licht installieren. Foto: pd-f

21.10.2010  |  Nachts ohne Licht zu radeln ist töricht und gefährlich – das weiß jeder. Welche Ausrüstungen sind sinnvoll, welche erlaubt?

[pd-f/hdk] Jetzt sind sie wieder da, die kurzen Tage. Spätestens mit der Zeitumstellung am 31.Oktober werden wohl nicht wenige Radfahrer erneut überrascht von der Notwendigkeit, ihr Rad mit Licht auszustatten. Ein gefundenes Fressen für eifrige Gesetzeshüter? Keineswegs! Wer nur wenige Grundsätze clever umsetzt, umgeht die Gefährdung (auch anderer) und ganz nebenbei lästige Bußgelder.

Allgemeine Anforderungen
Primär sieht der Gesetzgeber vor, dass Fahrräder mit einer fest montierten und dynamobetriebenen Lichtanlage ausgestattet sein müssen (vgl. StVZO §67). Die einzige Ausnahme bilden „Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt“, sie dürfen mit batteriebetriebenem Front- und Rücklicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Wichtig: Diese Batteriebeleuchtung muss immer mitgeführt werden!

Die Rennrad-Ausnahme trifft interessanterweise ausdrücklich nicht auf Mountainbikes zu, wie Roland Huhn, Rechtsexperte des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), gegenüber dem pressedienst-fahrrad erklärte. Auf öffentlichen Straßen genutzte Geländeräder brauchen also fest montiertes Licht. „Bei allen Nicht-Rennrädern ist Batterie-Beleuchtung lediglich als Zusatzbeleuchtung rechtens, muss dann aber konstant leuchten, Blinken ist tabu“, erklärt Guido Müller, Geschäftsführer des Beleuchtungsspezialisten Busch & Müller (www.bumm.de).

Leuchten und leuchten lassen
Ob Sport-, Reise- oder Elektrorad, in einer Hinsicht sind alle Räder vor dem Gesetz gleich. Elf Rückstrahler, im Volksmund „Katzenaugen“, sind Pflicht: jeweils zwei gelbe pro Pedal, je zwei gelbe in den Speichen des Vorder- und Hinterrades, zwei rote am Heck und ein weißer Rückstrahler an der Vorderseite. Der Front- und ein Rückreflektor dürfen in Scheinwerfer bzw. Rücklicht integriert sein. „Speichenreflektoren können wegfallen, wenn der Reifen über sogenannte Reflexstreifen verfügt“, erklärt René Marks vom Reifenhersteller Schwalbe (www.schwalbe.com). Aus diesem Grunde sind nahezu alle hochwertigen Allroundreifen, wie z. B. die Marathon-Serie von Schwalbe, mit solchen Streifen ausgestattet.

Licht im Lichte der Zeit betrachtet
Die Krux an der StVZO ist, dass sie sich auf Technik aus dem Zeitalter der Schreibmaschine bezieht und mit der Vorgabe von 3 Watt und 6 Volt falsche Bezüge herstellt. Denn diese Werte definieren Strom und nicht die effektive Helligkeit. Jene wird nur in der Einheit Lux korrekt ausdrückt und damit vergleichbar. Die Einheit Lumen wiederum bezeichnet die absolute Lichtmenge direkt an der Lichtquelle und ist damit irreführend. Die Luxwerte bezeichnen bei der Radfrontleuchte die Lichtstärke der hellsten kleinen Fläche, die beim korrekt justierten Scheinwerfer zehn Meter vor dem Rad auf die Straße trifft.

Erst LED machen Fahrradbeleuchtung legal und leistungsfähig.
„Fahrradbeleuchtung, die lediglich den Mindestanforderungen des Gesetzes genügt, ist im Vergleich zum derzeitigen Stand der Technik gerade mal ein Teelicht mit Windschutz. Moderne LED-Beleuchtung dagegen emanzipiert Radfahrer auch im Dämmerlicht und nächtens zu gleichwertigen Verkehrsteilnehmern“, verdeutlicht Katrin Pfeuffer vom Fahrradhersteller Hercules (www.hercules-bikes.de).

Eine wartungsarme Lichtanlage auf dem 2011er Stand der Technik hat einen Nabendynamo, der effiziente LED-Front- und Rückleuchten speist. Standlicht vorn wie hinten gehört längst zum Standard, auch Sensortechnologie ist bei besseren Lichtanlagen Usus. Bei widrigen Lichtverhältnissen schalten sie sich selbsttätig ein. Nebenbei: Der Clou der neuesten Generation von Frontscheinwerfern wie dem Lumotec IQ Cyo RT von Busch & Müller ist das Tagfahrlicht, wie es bei vielen Autos zu sehen ist. Mit vier bis sechs zusätzlichen LEDs können Radler ihre Sichtbarkeit auch tagsüber massiv verbessern.

Auch Accessoires sind nützlich
Ihre visuelle Sicherheit können Radler auch mit anderen Hilfsmitteln verbessern: Reflektierende Elemente an Kleidung und Taschen sind ein sinnvoller Weg. Richtig clever ist z. B. ein dreifach sicherer Helm wie der neue Urban-I signal yellow aus dem Hause Abus (www.abus.de). Neben seiner als Positionslicht nützlichen roten LED im Verstellrad am Heck des Helms und der signalgelben Farbe ist er mit großflächigen Reflektoren besetzt.

Fazit
Beleuchtung muss ans Rad – und das nicht nur im Herbst. Die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen ist einfach, optimale Sicherheit geht aber noch viel weiter. Neben aller Ausstattung ist es besonders wichtig, auf die korrekte Einstellung der Scheinwerfer zu achten – denn moderne Fahrradbeleuchtung kann aufgrund ihrer zeitgemäßen Leuchtkraft den Gegenverkehr auch schon richtig blenden.

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