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19.12.2022 | (rsn) - Die Disziplinarkammer von Swiss Olympic hat die vom Schweizer Verband am 18. August gegen den Mountainbikespezialisten Mathias Flückiger ausgesprochene vorläufige Suspendierung aufgehoben. Bei dem Berner war im Rahmen der Schweizer Meisterschaften in Leysin bei einem Test am 5. Juni die verbotene anabole Substanz Zeranol festgestellt worden.
Wie die Disziplinarkammer nun mitteilte, dürfe das Resultat allerdings nicht als positive Dopingprobe gewertet werden. “Ich habe nie gedopt. Der Entscheid der Disziplinarkammer ist für mich eine extrem große Erleichterung“, kommentierte Flückiger in einer Pressemitteilung das Urtei und fügte an: “Sportlich bin ich motivierter denn je und ich arbeite täglich an meinem Comeback.“
Wie Flückigers Management in der Pressemitteilung hervorhob, hätte wegen der äußerst geringen Menge des verbotenen Anabolikums (0,3 Nanogramm pro Milliliter) die A-Probe nicht als positiver Dopingtest gewertet werden dürfen. Der Grenzwert beträgt 0,5 Nanogramm pro Milliliter. Zwar lag die Bewertung des “atypischen Ergebnisses“ in der Kompetenz der Schweizer Anti-Doping-Agentur, doch habe die nationale Behörde sich nicht an die Vorgaben der Internationalen Anti-Doping-Agentur WADA gehalten, kritisierte Flückigers Seite.
Dagegen betonte Swiss Sports Integrity, das die gegen den Olympiazweiten von Tokio und Weltcup-Gesamtsieger von 2021 verhängte Sanktion zwingend erforderlich gewesen sei. Man wolle die Entscheidung der Disziplinarkammer nun prüfen und danach weitere Schritte beschließen.