Belgischer Kassationshof bestätigt Entschädigung

Van Aert scheitert mit seiner Berufung

Foto zu dem Text "Van Aert scheitert mit seiner Berufung"
Wout van Aert (Visma – Lease a Bike) | Foto: Cor Vos

28.01.2025  |  (rsn) – Der belgische Kassationshof bestätigte in dieser Woche das Urteil des Arbeitsgerichtsprozesses zwischen Wout van Aert und seinem vormaligen Team Sniper Cycling. 2018 fuhr der Belgier für die Mannschaft Verandas Willems – Crelan, löste seinen Vertrag aber vorzeitig auf. Der 30-Jährige bekam die Freigabe vom Radsportweltverband UCI, doch sein ehemaliger Arbeitgeber verklagte ihn auf Vertragsbruch. Ein Gericht in Mechelen verurteilte Van Aert zu einer Zahlung von 660.000 Euro.

Den Beitrag hat der dreimalige Cross-Weltmeister bereits an seinen früheren Arbeitgeber überweisen, ging jedoch gegen das Urteil juristisch vor, wie übrigens auch Nick Nuyens, der damalige Teammanager von Verandas Willems – Crelan, dem die Summe als Entschädigung zu gering war.

Van Aert stieg 2018 aus seinem geltenden Vertrag aus, nachdem es im August zu einer Fusion zwischen Verandas Willems – Crelan und dem niederländischen Roompot Team gekommen war. Seinerzeit reagierte die UCI nicht auf die Proteste von Nuyens, behielt sich aber gegen Van Aert Schritte vor, sollte es sich um einen unrechtmäßigen Transfer handeln.

Schon das erste Urteil 2021 des belgischen Arbeitsgerichts unterstrich, dass Van Aerts Wechsel nicht korrekt war, nun bestätigte dies das oberste Berufungsgericht.

RADRENNEN HEUTE

    Radrennen Männer

  • Tour de la Guadeloupe (2.2, 000)
  • Tour Alsace (2.2, FRA)
  • Vuelta a Colombia (2.2, COL)