Warum darf Skujins bei der Tour vloggen?

Smit wegen Videobrille in Qinghai disqualifiziert

Von Kevin Kempf

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Willie Smit | Foto: Cor Vos

13.07.2026  |  (rsn) – Der ehemalige Katusha-Profi Willie Smit erlebte nach der 1. Etappe der Tour of Magnificent Qinghai (2.Pro) eine böse Überraschung: Er wurde zum ersten Mal in seiner Karriere disqualifiziert. Grund war nicht nur eine persönliche, sondern sogar eine weltweite Premiere. Der Südafrikaner trug nämlich verbotenerweise eine Videobrille und machte den Fehler, seine Aufnahmen nach dem Rennen ins Netz hochzuladen.

“Heute wurde ich zum ersten Mal in meiner 14-jährigen Radsportkarriere disqualifiziert – und zwar, weil ich eine Brille trug, die Videos aufzeichnet. Leider war mir eine neue Regel, die im April eingeführt wurde und dies untersagt, nicht bekannt“, schrieb Smit auf Twitter. Er bezieht sich auf Paragraf 1.3.006 im UCI-Regelwerk. Der gestattet zwar die Verwendung von Geräten, die verschiedene Daten wie Fotos und Videos aufnehmen, die müssen allerdings am Fahrrad montiert sein.

Das war bei der Brille von Smit natürlich nicht der Fall. “Eine Verwarnung, eine Geldstrafe oder eine Gelbe Karte hätten es auch getan“, meinte der 33-Jährige. Was er jedoch als große Ungerechtigkeit empfindet, sind Bilder, die er von der Tour de France im Netz gesehen hat. “Da darf man buchstäblich mit einer Kamera in der Hand vloggen – das ist völlig legal –, aber wenn die Kamera in der Brille integriert ist, folgt automatisch die Disqualifikation?!“, fragte er sich.

Skujins vloggt bei der Tour

Er postete ein Video, bei dem Toms Skujins (Lidl – Trek) für velon während der 3. Etappe der Frankreich-Rundfahrt ein kurzes Interview mit Victor Campenaerts (Visma – Lease a Bike) führt. Allerdings unterliegt der Afrikaner eventuell einem Missverständnis, denn Kameramann Skujins hält das Aufnahmegerät vermutlich nicht in der Hand, auch wenn die Bilder das suggerieren.

Velon installierte auf dem Rad des Letten offenbar Ultraweitwinkel-Action-Kameras. Mit digitalem Reframing kann ein kleinerer Bildausschnitt ausgewählt und innerhalb des Gesamtbildes verschoben werden. Im Endprodukt scheint der Zuschauer dann einen Kameraschwenk zu sehen, obwohl sich die Kamera nicht bewegt hat.

Sinnvoll oder nicht, die UCI hat also wohl ihr eigenes Regelwerk in diesen beiden Fällen eingehalten. Denn für den Verstoß von Smit gibt es laut den eigenen Regularien nur eine Strafe – die Disqualifikation.

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